Datum:
2. Apr. 2025
Von:
CBW
Die Anwärterinnen und Anwärter müssen nämlich eine mindestens 30-monatige Vollzeittätigkeit beziehungsweise 60-monatige Teilzeittätigkeit von mindestens 50 Prozent in der Pflege in stationären, teilstationären und/oder ambulanten Pflegeeinrichtungen und/oder im Krankenhaus nachweisen.
In 150 theoretischen Unterrichtsstunden, verteilt auf drei Unterrichtsblöcke, stellen sich die angehenden Pflegefachassistentinnen und –assistenten nun inhaltlich den gleichen Herausforderungen wie die Pflegefachassistentinnen und –assistenten im einjährigen Lehrgang. Der Lehrgang schließt ab mit zwei schriftlichen sowie je einer mündlichen und praktischen Prüfungsleistung.