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Unterweisung:Hygiene und Arbeitsschutz für Betreuungs- und Assistenzkräfte

In Gemeinschaftseinrichtungen wie Seniorenheimen oder Wohngruppen der Eingliederungshilfe, in denen häufig Personen mit Vorerkrankungen zusammenleben ist ein hygienisches Arbeiten besonders wichtig. Die Einhaltung von Hygienemaßnahmen ist eine wichtige Bedingung zur Vermeidung von Infektionen und damit auch zur Unterbrechung von Infektionsketten. Das Modul richtet sich vorwiegend an Assistenz-, Betreuungs- und Ergänzungskräfte in Langzeitpflegeeinrichtungen und Wohneinrichtungen der Eingliederungshilfe, aber auch für Betreuungskräfte in der ambulanten Pflege.

Neben Grundlagen wie den Übertragungswegen von Krankheitserregern und Regelungen der Personalhygiene werden Maßnahmen beschrieben, die Beschäftigte einhalten müssen, um Infektionen und Keimübertragungen vorzubeugen. Auch beim Umgang mit Lebensmitteln ist auf verschiedene Hygienemaßnahmen zu achten. Eine Folgebelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz § 43 ist Teil dieses Moduls. Zusätzlich werden in dem Modul auch Maßnahmen zur Arbeitssicherheit erläutert.

Dieses Modul empfehlen wir für 

Pflegeeinrichtungen
Pflege | ✔ Betreuung | Verwaltung | Hauswirtschaft

Eingliederungshilfe
✔ Heilpädagogik & Pflege | ✔ Assistenz & Betreuung | Verwaltung | Hauswirtschaft

Kinder- und Jugendhilfe
Pädagogische Fachkräfte | Pädagogische Hilfskräfte | Verwaltung | Hauswirtschaft

Inhaltsübersicht

1.    Infektionsgefahren durch Mikroorganismen

2.    Allgemeine Hygiene – und Arbeitsschutzmaßnahmen

2.1   Persönliche Hygiene

2.2   Arbeits- und Berufskleidung

2.3   Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

3.    Händehygiene, Hautschutz und Hautpflege

3.1   Hygienische Händedesinfektion

3.2   Händewaschung

3.3   Hygienepläne

4.    Hygienemaßnahmen im Umgang mit Lebensmitteln beim Kochen in der Wohngruppe

4.1   Gesundheitliche Anforderungen

Exkurs: Belehrung nach § 43 abs. 4 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

4.2   Spezielle Anforderungen für besonders empfindliche Personengruppen

4.3   Information und Schulung von Klienten

4.4   Personal- und Basishygiene einhalten

4.5   Reinigung und Desinfektion im Küchenbereich

5.    Weitere Maßnahmen zur Arbeitssicherheit