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Unterweisung:Leichte Sprache

Menschen, die über eine geringe Kompetenz in der deutschen Sprache verfügen (z.B. aufgrund von Lernschwierigkeiten und/oder Behinderungen), haben ein Recht darauf, dass Ihnen alle Informationen so verständlich wie möglich vermittelt werden. Es gibt sprachliche Faktoren, die diese Vermittlung erschweren. Dazu zählen juristische Ausdrücke, lange und komplizierte Sätze, Fremdwörter und schwierige Formulierungen. Ein derartiger Sprachgebrauch kann dazu führen, dass Menschen mit geringer Sprachkompetenz Texte nicht verstehen, die sie betreffen. 

Das Konzept der Leichten Sprache wird aus den oben genannten Gründen in der sozialen Arbeit mit Menschen genutzt, um sie zu informieren und ihnen eine selbstständige Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Unser Unterweisungsmodul möchte Ihren Mitarbeitenden das Konzept der sprachsensiblen Kommunikation nahebringen, um sie für ihren Berufsalltag zu stärken.

Dieses Modul empfehlen wir für 

Pflegeeinrichtungen
✔ Pflege | ✔ Betreuung | Verwaltung | ✔ Hauswirtschaft

Eingliederungshilfe
✔ Heilpädagogik & Pflege | ✔ Assistenz & Betreuung | Verwaltung | ✔ Hauswirtschaft

Kinder- und Jugendhilfe
✔ Pädagogische Fachkräfte | ✔ Pädagogische Hilfskräfte | Verwaltung | ✔ Hauswirtschaft

Inhaltsübersicht

1.          Einleitung

2.          Was ist Leichte Sprache? – Eine Definition

3.          Bedeutung der Leichten Sprache für die Arbeit in der Eingliederungshilfe

3.1     Inklusion, Teilhabe und Chancengleichheit

3.2     Stärkung der Selbstbestimmung

3.3      Lernmöglichkeiten durch Leichte Sprache

4.          Anwendungsbereiche der Leichten Sprache

4.1      Bildung und Erziehung

4.2      Gesundheitswesen

4.3      Verwaltung und rechtliche Angelegenheiten

5.          Grundprinzipien der Leichten Sprache

5.1      Regeln für Texte in Schriftform: Wortebene

5.2      Zahlen und Zeichen

5.3      Satzebene

5.4      Textebene

5.5       Gestaltung und Bilder

5.6       Prüfung

6.          Regeln für das Sprechen in leichter Sprache

7.        Regeln für Veranstaltungen