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Unterweisung:Umgang mit Medizinprodukten

Pflegende haben in ihrem beruflichen Alltag ständig mit unterschiedlichsten Medizinprodukten zu tun, wie z.B. Pflegebetten, Patientenlifter oder Blutdruckmessgeräte. Im Umgang mit diesen Produkten ist besondere Vorsicht geboten, um weder den Patienten, noch die anwendende Person zu gefährden.

Um die Sicherheit in der Anwendung von Medizinprodukten zu gewährleisten, gibt es bereits seit einigen Jahrzehnten entsprechende Gesetze und Verordnungen.

Dieses Modul empfehlen wir für 

Pflegeeinrichtungen
✔ Pflege | Betreuung | Verwaltung | Hauswirtschaft

Eingliederungshilfe
✔ Heilpädagogik & Pflege | Assistenz & Betreuung | Verwaltung | Hauswirtschaft

Kinder- und Jugendhilfe
Pädagogische Fachkräfte | Pädagogische Hilfskräfte | Verwaltung | Hauswirtschaft

Inhaltsübersicht

1.    Gesetzliche Rahmenbedingungen

1.1   Medizinproduktegesetz (MPG) und Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG)

1.2   Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV)

2.    Darstellung der beteiligten Akteure

2.1   Gesundheitseinrichtungen

2.2   Betreiber

2.3   Anwender

3.    Arten von Medizinprodukten

4.    Pflichten von Betreibern und Anwendern

4.1   Allgemeine Hinweise

4.2   Verpflichtungen vor jeder Benutzung eines Medizinprodukts

4.3   Qualifikation des Anwenders

4.4   Verbot der Anwendung eines Medizinprodukts

4.5   Dokumentation und Meldepflicht von Vorkommnissen

4.5.1        Medizinproduktebuch

4.5.2        Bestandsverzeichnis

4.5.3        Meldepflicht von Vorkommnissen

5.    Einweisung in die Handhabung

6.    Unterschied „Beauftragter für Medizinproduktesicherheit“ und „vom Betreiber beauftragte Person“

7.    Umgang mit patienteneigenen Medizinprodukten