Allen beruflich Pflegenden, d.h. der/dem
- Altenpflegerin/-pfleger
- Kinderkrankenschwester/Kinderkrankenpfleger - neu: Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in
- Krankenschwester / Krankenpfleger - neu: Gesundheits- und Krankenpfleger/-in
wird das Angebot gemacht, sich freiwillig bei einer unabhängigen Registrierungsstelle der Berufsverbände zentral erfassen zu lassen.
Damit gibt es in Deutschland zum ersten Mal die Möglichkeit, ähnlich wie schon in anderen europäischen Ländern sowie in den USA und Australien, zuverlässige Daten über die Anzahl der in der Berufsgruppe Tätigen, deren Einsatzorte und Qualifikationen zu erheben.
Für die beruflich Pflegenden selbst, aber auch für die Arbeitgeber gilt die Registrierung als Qualitätsprädikat, da nur diejenigen sich als registrierte beruflich Pflegende ausweisen dürfen, die entsprechende Qualifizierungsnachweise erbringen. Durch diese innovative und umfassende Maßnahme soll gegenüber der Gesellschaft und dem Gesetzgeber die Notwendigkeit und der Nutzen einer Registrierung von beruflich Pflegenden deutlich gemacht werden.
Dazu ist es notwendig, dass sich heute möglichst viele Berufsangehörige freiwillig registrieren lassen. Wir hoffen, damit den Gesetzgeber in naher Zukunft von einer verpflichtenden Registrierung zu überzeugen.